Mit Schreiben vom 14.3.2022 teilt K der Verwaltung 5 Tagesordnungspunkte für die nächste Versammlung mit. Mit Schreiben vom 5.9.2022 lädt die Verwaltung zur ordentlichen Versammlung am 13.10.2022 ein. Die in dieser Einladung aufgeführte Tagesordnung enthält indes nicht die von K angemeldeten Tagesordnungspunkte. Mit Schreiben vom 12.9.2022 erinnert K daher die Verwaltung an die Aufnahme der Punkte bis zum 16.9.2022. Erfolglos. K beantragt daher nach §§ 935, 940 ZPO, Verwalter B aufzugeben, auf der Tagesordnung der Versammlung vom 13.10.2022 seine Anträge aufzunehmen.

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