(Falls eine oder mehrere der folgenden Fragen mit Ja beantwortet werden, sollten Sie den Brexit als relevant ansehen.)

  • Liefern Sie Waren an Kunden im VK?
  • Beziehen Sie Waren aus dem VK?
  • Erbringen Sie Dienstleistungen an Kunden im VK?
  • Empfangen Sie Dienstleistungen von Unternehmen im VK?
  • Unterhalten Sie ein Warenlager, Auslieferungslager, Konsignationslager oder anderes Lager im VK?
  • Lassen Sie im VK Waren bearbeiten oder verarbeiten?
  • Führen Sie die Be- oder Verarbeitung von Waren durch, die aus dem VK zu Ihnen gesendet werden?
  • Haben Sie Verträge mit einem Lieferanten, der ein Konsignationslager in Deutschland mit aus dem VK kommenden Waren bestückt?
  • Nehmen Sie an grenzüberschreitenden Reihengeschäften teil, bei denen Sie an einen Abnehmer mit britischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verkaufen?
  • Nehmen Sie an grenzüberschreitenden Reihengeschäften teil, bei denen Sie von einem Lieferanten mit britischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verkaufen?
  • Hat Ihr Unternehmen im VK eine Niederlassung oder Betriebsstätte?
  • Haben Sie permanentes Personal im VK?
  • Sind Sie im VK aktuell umsatzsteuerlich registriert?
  • Bewahren Sie steuerlich relevante Belege im VK auf?
  • Haben Sie in der Vergangenheit im VK Anträge auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen gestellt?

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge