(Falls eine oder mehrere der folgenden Fragen mit Ja beantwortet werden, sollten Sie den Brexit als relevant ansehen.)
- Liefern Sie Waren an Kunden im VK?
- Beziehen Sie Waren aus dem VK?
- Erbringen Sie Dienstleistungen an Kunden im VK?
- Empfangen Sie Dienstleistungen von Unternehmen im VK?
- Unterhalten Sie ein Warenlager, Auslieferungslager, Konsignationslager oder anderes Lager im VK?
- Lassen Sie im VK Waren bearbeiten oder verarbeiten?
- Führen Sie die Be- oder Verarbeitung von Waren durch, die aus dem VK zu Ihnen gesendet werden?
- Haben Sie Verträge mit einem Lieferanten, der ein Konsignationslager in Deutschland mit aus dem VK kommenden Waren bestückt?
- Nehmen Sie an grenzüberschreitenden Reihengeschäften teil, bei denen Sie an einen Abnehmer mit britischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verkaufen?
- Nehmen Sie an grenzüberschreitenden Reihengeschäften teil, bei denen Sie von einem Lieferanten mit britischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verkaufen?
- Hat Ihr Unternehmen im VK eine Niederlassung oder Betriebsstätte?
- Haben Sie permanentes Personal im VK?
- Sind Sie im VK aktuell umsatzsteuerlich registriert?
- Bewahren Sie steuerlich relevante Belege im VK auf?
- Haben Sie in der Vergangenheit im VK Anträge auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen gestellt?
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