Seit dem 01.05.2016 bildet der Zollkodex der EU (Unionszollkodex, UZK) die gesetzliche Grundlage für das Zollrecht in allen Mitgliedstaaten. Er ist unmittelbar wirkendes Unionsrecht, das keiner ausdrücklichen Umsetzung in nationales Recht bedarf. Zusätzlich relevant sind die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 vom 28.07.2015 und die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 vom 24.11.2015. Dementsprechend gibt es kein deutsches "Zollgesetz".

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