Deutschland ist als Mitglied der EU nicht berechtigt, selbst über Zollsätze oder Zollbefreiungen zu entscheiden. Vielmehr gelten die entsprechenden Vorschriften einheitlich in der gesamten EU (vgl. Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif). Es ist anhand der Zolltarifnummer der Ware und des Ursprungs der Ware der anzuwendende Zollsatz zu ermitteln. Es handelt sich hierbei um eine 11-stellige Codenummer. Die ersten sechs Ziffern basieren auf dem Harmonisierten System der Weltzollorganisation. Die nächsten beiden Stellen ergeben sich aus der Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaft. Die neunte und zehnte Stelle (TARIC = integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaft) enthalten Informationen zu gemeinschaftlichen Maßnahmen, bei denen es sich um Antidumpingregelungen, Zoll Aussetzungen oder Zollkontingente handeln kann. Die elfte Stelle ist eine rein nationale Codenummer, die Informationen zum Umsatzsteuersatz oder zu rein nationalen Verboten und Beschränkungen enthalten kann. Es werden digitale Systeme zur Verfügung gestellt, die als Auskunftssysteme Informationen zu den Abgaben und den Einfuhr- bzw. Ausfuhrbedingungen liefern.

 
Praxis-Beispiel

Beispiel

Die Codenummer 6202 1100 90 0 bezeichnet einen Damenmantel. Die ersten zwei Ziffern ("62") beziehen sich auf "Bekleidung aus Geweben", die Unterposition (hier: "6202") gibt "Mäntel für Damen" an, was in der Unterposition (hier: "6202 11") zu "Mäntel für Damen aus Wolle" konkretisiert und schließlich durch die Codenummer (hier: "6202 1100 90 0") die Beschreibung "Mäntel für Damen aus Wolle, andere als handgearbeitete Ponchos und handgearbeitete Umhänge aus Wolle" ergibt. (Quelle:www.zoll.de).

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