Durch das Abkommen vom 30.12.2020 konnte der sog. harte Brexit vermieden werden. Wäre ein solcher eingetreten, wären die Zollsätze für britische Waren nach den allgemeinen Vorschriften der WTO bzw. des GATT zu bestimmen gewesen und damit höher ausgefallen als im Verhältnis zu vielen anderen Drittstaaten, mit denen zollrechtliche Abkommen abgeschlossen wurden.

Dieses Problem besteht nicht mehr. Waren mit Herkunft aus dem VK sind grundsätzlich zollfrei. Qualifizieren sie allerdings nicht als Waren britischer Herkunft, so gelten die jeweiligen Zollsätze für den eigentlichen Herkunftsstaat der Waren (z. B. Japan, China, Korea).

 
Praxis-Beispiel

Beispiel

Ein Autohersteller lässt japanische Fahrzeuge in Großbritannien einführen, dort modifizieren und verkauft diese in verschiedenen Staaten der EU einschließlich Deutschland. Die Fahrzeuge werden aus dem britischen Werk zu Händlern in der EU transportiert und dort lokal verkauft. Bis zum Austritt des VK handelt es sich um innergemeinschaftliche Lieferungen aus Großbritannien. Die auf den jeweiligen innergemeinschaftlichen Erwerb anfallende Vorsteuer ist für den Händler in vollem Umfang abzugsfähig, sodass nicht zu einer finanziellen Definitivbelastung kommt. Auf die Einfuhr im VK fällt allerdings bereits Zoll an.

Lösung

Nach dem Austritt des VK ist der für Automobile geltende Zollsatz für Japan maßgeblich. Dieser beträgt 10 %. Während die entstehende Einfuhrumsatzsteuer (in Deutschland 19 %) weiterhin für die Händler neutral bleibt, führt der Einfuhrzoll zu einer Mehrbelastung von 10 % des Transaktionswerts. Der Unternehmer sollte daher entweder die Lieferkette verändern oder prüfen, ob er durch Eröffnung eines geeigneten Zollverfahrens die Doppelbelastung mit Zöllen im VK und der EU auf eine Einmalbelastung vermindern kann.

 
Hinweis

Praxishinweis

Unternehmen, die Waren über das VK beziehen, sollten klären, welcher Zollsatz für die Waren gilt, falls die Waren keine britische Herkunft haben. Zoll ist nicht als Vorsteuer abziehbar, sondern final. Damit können sich die Kosten des Warenbezugs deutlich erhöhen.

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