Rdn 431

 

Literaturhinweise:

s. die Hinw. bei → Fahrerlaubnis, Entziehung, Allgemeines, Teil A Rdn 421 und den u.a. Stichwörtern.

 

Rdn 432

1. Nach § 69a Abs. 5 S. 1 StGB beginnt der Lauf der Sperrfrist mit Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung, durch die sie angeordnet worden ist. Die Sperrfrist beginnt also zum gleichen Zeitpunkt, in dem gem. § 69 Abs. 3 S. 1 StGB die Fahrerlaubnis erlischt (Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, § 69a Rn 18). Von Bedeutung ist dieser Zeitpunkt jedoch nur, wenn die Fahrerlaubnis nicht schon während des Verfahrens vorläufig gem. § 111a StPO entzogen war. war die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen, beginnt die Sperrfrist wegen der automatischen Anrechnung nach § 69a Abs. 5 S. 2 StGB bereits mit Verkündung des Urteils in der letzten Tatsacheninstanz (→ Fahrerlaubnis, Sperrfrist, Berechnung, Teil A Rdn 457).

 

Rdn 433

2. Die Sperrfrist endet mit Ablauf der im Urteil/Gesamtstrafenbeschluss bestimmten Frist (zur Bemessung der Sperrfrist Fischer, § 69 Rn 15 ff.; SSW-StGB/Jehle/Harrendorf, § 69a Rn 5 ff.; Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, § 69a Rn 7 ff.). Wegen der Berechnung der Sperrfrist wird verwiesen auf → Fahrerlaubnis, Sperrfrist, Berechnung, Teil A Rdn 457.

 

Rdn 434

3. Ggf. stellt sich die Frage einer Abkürzung oder Aufhebung der gerichtlichen verhängten Sperrfrist (§ 69a Abs. 7 StGB). Die damit zusammenhängenden Fragen sind dargestellt bei → Fahrerlaubnis, Sperrfrist, Abkürzung, Teil A Rdn 425 und bei → Fahrerlaubnis, Sperrfrist, Aufhebung, Teil A Rdn 435. In Betracht kommen kann ggf. auch eine nachträgliche Ausnahme. Dazu wird verwiesen auf → Fahrerlaubnis, Sperrfrist, nachträgliche Ausnahme, Teil A Rdn 480.

Siehe auch: → Fahrerlaubnis, Sperrfrist, Abkürzung, Teil A Rdn 425; → Fahrerlaubnis, Sperrfrist, Aufhebung, Teil A Rdn 435; → Fahrerlaubnis, Sperrfrist, Berechnung, Teil A Rdn 457; → Fahrerlaubnis, Sperrfrist, nachträgliche Ausnahme, Teil A Rdn 467; → Fahrerlaubnis, Sperrfrist, nachträgliche Gesamtstrafenbildung, Teil A Rdn 480; → Strafvollstreckung, Allgemeines, Teil J Rdn 265 m.w.N.

[Autor] Burhoff

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