Detlef Burhoff, Dr. iur. Thorsten Junker
Das Wichtigste in Kürze:
1. |
§ 304 Abs. 4 erklärt die Anfechtung von Entscheidungen des BGH und des OLG im Regelfall für unzulässig. |
2. |
Darüber hinaus ist in verschiedenen Vorschriften der StPO und des GVG ein "spezialgesetzlicher" Beschwerdeausschluss enthalten. |
3. |
Rückausnahmen bestehen bei einzelnen Entscheidungen der Ermittlungsrichter beim BGH und den OLG sowie bei erstinstanzlichen OLG-Entscheidungen in bestimmten Verfahrenskonstellationen. |
Rdn 419
Literaturhinweise:
s. die Hinw. bei → Beschwerde, Allgemeines, Teil A Rdn 400.
Rdn 420
1. § 304 Abs. 4 erklärt die Anfechtung von Entscheidungen des BGH und des OLG im Regelfall für unzulässig. Der partielle Ausschluss der Beschwerde ist mit dem GG zwar grds. vereinbar, bedarf verfassungsrechtlich jedoch einer Legitimation aus konkret nachweisbaren Gründen der Rechtssicherheit oder einer dringend gebotenen Ressourcenschonung (LR-Matt, § 304 Rn 18 m.w.N.).
Rdn 421
Schaubild: Ausschluss der Beschwerde
Rdn 422
Soweit eine Entscheidung des OLG der Beschwerde entzogen ist, gilt dies auch für sog. Annexentscheidungen wie Kosten- und Auslagenentscheidungen. Dies betrifft auch den Fall, dass das OLG das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses einstellt (BGH NJW 2000, 1427 m. abl. Anm. Hilger NStZ 2000, 332). Ebenso wenig anfechtbar ist die Entscheidung über Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (§§ 2 ff. StrEG; BGHSt 26, 250).
Rdn 423
2. Ein spezialgesetzlicher Beschwerdeausschluss ist in der StPO und im GVG enthalten in/für:
StPO |
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Akteneinsicht Gewährung vor Abschluss der Ermittlungen Mitgabe der Akten in Kanzlei/Wohnung des RA |
§ 406e Abs. 4 S. 3 §§ 147 Abs. 4 S. 2, § 406e Abs. 3 S. 2 |
Auskünfte/Akteneinsicht/Datenverwendung Gerichtliche Entscheidung vor Abschluss der Ermittlungen |
§ 478 Abs. 3 S. 3 (vgl. zu den Rechtsmitteln in diesen Fällen Burhoff, EV, Rn 302) |
Auslagenentscheidung bei Klagerücknahme/Einstellung des Verfahrens |
§ 467a Abs. 3 |
Berufung (Nicht-)Annahme (→ Berufung, Annahmeberufung, Teil A Rdn 30 ff.) |
§ 322a S. 2 |
Beschleunigtes Verfahren Ablehnung der Entscheidung zur Verhandlung im beschleunigten Verfahren |
§ 419 Abs. 2 S. 2 |
Beschuldigtenvernehmung durch die StA Gerichtliche Entscheidungen |
§ 163a Abs. 3 S. 3 |
Beschwerdeeinschränkung s. → Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, generelle, Teil A Rdn 484 ff. |
§ 305 S. 1 |
Einziehungsbeteiligung Anordnung der Verfahrensbeteiligung |
§ 431 Abs. 5 S. 1 |
Eröffnung des Hauptverfahrens Ablehnung von Einwendungen/Beweisanträgen Anordnung von Beweiserhebungen Eröffnungsbeschluss |
§ 201 Abs. 2 S. 2 § 202 S. 2 § 210 Abs. 1 |
Haftbeschwerde neben Antrag auf Haftprüfung |
§ 117 Abs. 2 S. 1 |
Hauptverhandlung Unterbrechung |
§ 229 Abs. 3 S. 2 |
Kostenentscheidung Unanfechtbarkeit der Hauptsacheentscheidung Kostenüberbürdung auf den Anzeigeerstatter |
§ 464 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 § 469 Abs. 3 |
Nebenklage Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der PKH |
§ 397a Abs. 3 S. 2 |
Postsendung, Öffnung Übertragung der Befugnis |
§ 100 Abs. 3 S. 3 |
Revisionsverfahren Unzuständigkeitserklärung |
§ 348 Abs. 2 |
Richterablehnung Begründetheit |
§ 28 Abs. 1 |
Untersuchung anderer Personen Anordnung von Maßnahmen |
§ 81c Abs. 3 S. 4 |
Verfahrenseinstellungen durch das Gericht |
§ 153 Abs. 2 S. 4 § 153a Abs. 2 S. 4 |
Verletztenbeistand Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der PKH |
§§ 406g Abs. 2 S. 2 § 397a Abs. 3 S. 2 |
Verteidigerausschluss Rechtsanwaltskammer |
§ 138d Abs. 6 S. 3 |
Verweisung Verweisungsbeschluss (nur StA) |
§§ 270 Abs. 3, 210 Abs. 1 |
Weitere Beschwerde s. Rdn 585 ff. |
§ 310 Abs. 2 |
Wiederaufnahmeverfahren Anordnung der Wiederaufnahme/Erneuerung der HV |
§ 372 S. 2 |
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Stattgabe |
§ 46 Abs. 2 |
Zeugenbeistand Ausschluss von der Vernehmung Beiordnung |
§ 68b Abs. 3 |
Zeugenvernehmung (audiovisuell) Gestattung des Aufenthalts an einem anderen Ort |
§ 247a S. 2 |
Zeugenvernehmung durch die StA Gerichtliche Entscheidungen |
§§ 161a Abs. 3 S. 4, 147 Abs. 5 |
Zeugenvernehmung durch Ermittlungsrichter getrennt von den Anwesenheitsberechtigten |
§ 168e S. 5 |
Zuständigkeitsverschiebung Vorlegung an ein Gericht höherer Ordnung Vorlegung an ein vorrangig zuständiges Gericht |
§ 225a Abs. 3 S. 2 § 225a Abs. 4 S. 2 |
GVG |
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Schöffen Einspruch gegen Schöffenliste Streichung von der Schöffenliste Ablehnungsgründe Entbindung vom Schöffenamt |
§ 41 S. 4 § 52 Abs. 4 § 53 Abs. 2 S. 2 § 54 Abs. 3 S. 1 |
Hauptverhandlung Ausschluss der Öffentlichkeit |
§ 171b Abs. 3 |
Rdn 424
3. Von der Unanfechtbarkeit ausgenommen ("Rückausnahmen") sind einzelne Entscheidungen der Ermittlungsrichter beim BGH und den OLG sowie erstinstanzlichen OLG-Entscheidungen in bestimmten Verfahrenskonstellationen.
Rdn 425
a) Nach § 304 Abs. 5 sind – aufgrund der Eingriffsintensität der jeweiligen Maßnahme (BGH NStZ 2008, 146) – folgende ermittlungsrichterliche Maßnahmen anfechtbar:
Rdn 426
aa) Unter Verhaftung versteht die Vorschrift in inhaltlicher Übereinstimmung mit § 310 (s.a. → Untersuchungshaft, weitere Beschwerde, Teil B Rdn 1019 die Anordnung bzw. Aufrechterhaltung von Haft, also auch Erzwingungs- (BGHSt 36, 192 = NJW 1989, 2702) und Beugehaft (BGH NStZ 2...