Detlef Burhoff, Dr. Peter Kotz
Rdn 415
1. Das Ausländerrecht ist Gegenstand ständiger rechtspolitischer Entwicklungen. Wenige Bereiche des Verwaltungsrechts unterliegen häufigeren Rechtsänderungen, die oft auch von der Tagespolitik und dem Wechsel politischer Mehrheiten bestimmt werden.
Rdn 416
2. Da das Gesetzgebungsverfahren dynamisch ist, stellt die nachfolgende Auflistung nur eine Momentaufnahme dar. Der hier mitgeteilte Stand der Gesetzesvorhaben ist: September 2015. Der aktuelle Stand der Novellen lässt sich erfragen beim Bundesministerium der Justiz, Jerusalemer Str. 24 – 28, 10117 Berlin, Tel. 030/202570, Fax 030/20259525. Im Rahmen ihrer Internetangebote informieren BMJ, Bundestag und Bundesrat außerdem über laufende Gesetzgebungsvorhaben.
☆ Unter http://dipt.bundestag.de besteht Zugriff auf Informationen über den Gesetzgebungsstand für Bundesgesetze. Ist die Nummer der BT-Drucksache bekannt, kann der Zugriff auch erfolgen über: http://www.bundestag.de, dann über Dokumente auf Drucksachen (PDF) ."http://dipt.bundestag.de" besteht Zugriff auf Informationen über den Gesetzgebungsstand für Bundesgesetze. Ist die Nummer der BT-Drucksache bekannt, kann der Zugriff auch erfolgen über: http://www.bundestag.de, dann über "Dokumente" auf "Drucksachen (PDF)".
Rdn 417
3. Bei Endbearbeitung dieses Beitrages hat die Bundesregierung gerade ein Änderungspaket in den Gesetzgebungsvorgang gegeben, der insbesondere einschneidende Änderungen im Asyl- und Flüchtlingsrecht vorsieht, aber voraussichtlich keine Auswirkungen auf die strafrechtliche Nachsorge haben wird.
Rdn 418
Es sollen neben Serbien, Mazedonien, Bosnien, Ghana und Senegal auch Kosovo, Albanien und Montenegro zu sogenannten "sicheren Herkunftsländern" erklärt werden. Gegen Antragsteller aus diesen Ländern könnte demnach auch ein Einreiseverbot gem. § 11 Abs, 7 AufenthG verhängt werden. Für diese soll nach negativ abgeschlossenem Asylverfahren auch bei Unmöglichkeit der Abschiebung ein umfassendes Arbeitsverbot gelten. Überdies sollen nur unabweisbar gebotene Leistungen gewährt werden.
Rdn 419
Generell soll die Leistungsgewährung während des Asylverfahrens wieder auf die sog. Sachleistungen anstatt Geldzahlungen umgestellt werden. Dies war im Zuge der Umsetzung verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung erst in den letzten Jahren weitgehend abgeschafft worden.
Rdn 420
Im Gegenzug sind Erleichterungen bei der Arbeitsmigration für Staatsangehörige der Staaten des Balkan vorgesehen, wenn diese nicht in den vorangegangenen Jahren Asylverfahren geführt haben. Diese Einschränkung wird kritisiert, weil sie die Änderung für erhebliche Teile der dortigen Bevölkerung versperrt und damit seinen Sinn nicht erfüllen könnte.