Leitsatz

Erbauseinandersetzung durch Begründung von Wohnungseigentum

 

Normenkette

(§§ 2042, 2048 BGB)

 

Kommentar

Zur Auseinandersetzung durch Begründung von Wohnungseigentum gemäß einer Teilungsanordnung des Erblassers, wenn unter den Erben Streit über die Ausgestaltung der Gemeinschaftsordnung besteht.

 

Link zur Entscheidung

BGH, Urteil vom 17.04.2002, IV ZR 226/00(BGH, Versäumnisurteil v. 17.4.2002, Az.: IV ZR 226/00, NZM 15/2002, 663)

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