Verfahrensgang
LG Meiningen (Aktenzeichen (102) 3 O 350/19) |
Tenor
Das Urteil vom 7.8.2020 wird dahin berichtigt, dass es im Urteilskopf statt "Richter am Amtsgericht W ..." "Richterin am Landgericht Dr. ..." und am Ende des Urteils bei den Unterschriften der mitwirkenden Richter statt "W ... Richter am Amtsgericht" "Dr. S ... Richterin am Landgericht" heißt und die Unterschrift von RAG W ... gestrichen und durch diejenige RinOLG Dr. S ... ersetzt wird.
Gründe
Das Urteil war gem. § 319 ZPO zu berichtigen, weil an der Beratung und am Erlass des Urteils entsprechend der Besetzung im Termin zur mündlichen Verhandlung neben VROLG Dr. S ... und ROLG L ... nicht RAG W ..., sondern RinLG Dr. S ... beteiligt war.
Fundstellen
Dokument-Index HI14294087 |
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