Die Haltung gefährlicher Tiere ist vertragswidrig. Hierzu zählt das Halten von Haustieren, die sich im konkreten Fall als gefährlich erwiesen haben.
Grundsätzlich ist es Vermietern erlaubt, der Haltung von sog. Listenhunden (Kampfhunden) zu widersprechen. Hierfür müssen keine Gründe angegeben werden, da das Halten von Listenhunden als potenziell gefährlich gilt. In welchen Fällen kommt die Vermieterseite also ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den anderen Bewohnern des Mietobjekts nach?
Für die Haltung von Hunden sind 2024 einige neue Regelungen in Kraft getreten, welche vor allem Besitzer von Listenhunden betreffen. Mit den neuen Gesetzen soll die artgerechte Haltung von Listenhunden unterstützt werden. Außerdem sollen sie der Sicherheit von Nachbarn und anderen Bewohnern der Wohnanlagen dienen.
Folgende neue gesetzliche Vorschriften sind insoweit eingetreten:
Mieter mit Listenhunden müssen einen Nachweis der sozialen Verträglichkeit vorweisen, regelmäßige Tierarztbesuche machen und eine geeignete Unterbringung sowie Pflege der Hunde versichern können.
Im Jahr 2022 ist auch die Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft getreten. Auch hier ging es insbesondere darum, dass Wohlbefinden der Haustiere zu sichern.
Danach wurden verschiedene Pflichten eingeführt:
- Die Mieter sind verpflichtet, ihren Hunden ausreichend Auslauf außerhalb der Immobilie zu geben. Dabei gilt als Richtlinie, dass zweimal am Tag ein Auslauf von mindestens einer Stunde erfolgen muss.
- Sofern das Haustier in den Innenräumen einer Immobilie gehalten wird, muss es einen Blick ins Freie haben.
- Bei der Haltung eines Welpen müssen die Tierhalter mindestens 4 Stunden am Tag mit dem Welpen Zeit verbringen.
Des Weiteren wurde auch bestimmt, dass Tiere nicht durch schmerzhafte Mittel, wie z. B. Elektroschockhalsbänder oder Ahnliches erzogen werden dürfen.
Welche Tierarten als gefährlich gelten
Bestimmte Tiere wild lebender Arten gelten generell als gefährlich. Hierzu gehören folgende Tierarten: Affen (mit Ausnahme der Halbaffen und der Krallenaffen), Wildhunde, Bären, Hyänen, Wildkatzen, Krokodile, Riesenschlangen, Giftnattern, Vipern, Grubenottern, Seeschlangen, Trugnattern, Echsen, giftige Spinnen, Skorpione und Hundertfüßler.