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Das Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz – SAG) verpflichtet sogenannte CRR-Kreditinstitute und CRR-Wertpapierfirmen dazu, bereits vor einem möglichen Krisenfall vorausschauend Maßnahmen für eine eventuell notwendige Sanierung des Instituts zu planen, um besser auf eine Krise vorbereitet zu sein. Die umfangreichen Vorgaben für die Ausgestaltung des vorsorglichen Sanierungsplans erfordern eine Einbindung des Wirtschaftsausschusses.

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