Freie Träger sind alle nicht öffentliche Organisationen, die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen. Dazu gehören Verbände der freien Wohlfahrtspflege, privatgewerbliche Träger, Elterninitiativen und andere Verbände und Vereine. Freie Träger bedürfen einer Anerkennung.

Gesetzlich anerkannt sind

  • Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts und
  • die Wohlfahrtsverbände (Caritasverband, Diakonisches Werk, Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrtsverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Israelitische Kultusgemeinde).

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