Frau/Herrn

... (Name, Anschrift)

Sehr geehrte(r) Frau/Herr ... (Name),

ich bin von Ihrem Ehemann/Ihrer Ehefrau, Herrn/Frau ... (Name), mit der Wahrnehmung seiner/ihrer rechtlichen Interessen beauftragt worden. Auf mich lautende Vollmacht ist beigefügt.

Unser(e) Mandant(in) hat uns gebeten, Sie darüber in Kenntnis zu setzen, dass er/sie sich von Ihnen trennen und die eheliche Gemeinschaft nicht weiter fortsetzen wird. Auf die Trennungsgründe wollen wir an dieser Stelle nicht näher eingehen, da sie für die rechtliche Bewertung der Unterhaltsansprüche nicht von Relevanz sind.

Unser(e) Mandant(in) ist sehr an einer einvernehmlichen Regelung hinsichtlich aller mit der Trennung zu klärenden Angelegenheiten interessiert. Vorrangig klärungsbedürftig sind die Unterhaltsansprüche des gemeinsamen Kindes sowie der Unterhaltsanspruch unseres Mandanten/unserer Mandantin während der Trennungszeit.

Unser Mandant/Unsere Mandantin hat uns Ihre Gehaltsabrechnungen für die Zeit von ... (Monat, Jahr) bis ... (Monat/Jahr) vorgelegt. Danach erzielen Sie ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen in Höhe von ... EUR. Hiervon sind die Arbeitnehmerbeiträge für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung in Höhe von ... EUR bzw. ... EUR sowie die Krankenversicherungsbeiträge für das Kind und unseres Mandanten/unserer Mandantin in Höhe von insgesamt ... EUR abzuziehen. Als bereinigtes monatliches Nettoeinkommen ist somit ein Betrag in Höhe von ... EUR zugrunde zu legen.

Der Ihnen von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Geschäftswagen, den Sie auch für Privatfahrten nutzen können, ist als geldwerter Vorteil anzusehen und nach der Rechtsprechung ebenfalls Einkommen, welches mit einem Betrag in Höhe von monatlich ... EUR anzusetzen ist.

Ein Abzug berufsbedingter Aufwendungen in Höhe von 5 % ist wegen des Ihnen zur Verfügung gestellten Geschäftswagens nicht vorzunehmen, weil Ihnen keine weiteren Aufwendungen entstehen und Ihnen insbesondere die Fahrtkosten ersetzt werden. Sollte dennoch Gegenteiliges der Fall sein, bitten wir unter Beifügung aussagekräftiger Nachweise um eine entsprechende Mitteilung.

Darüber hinaus wurde Ihnen im Jahre ... eine Steuererstattung in Höhe von ... EUR gezahlt, die monatlich umzulegen ist, so dass sich nach allem ein Gesamteinkommen in Höhe von ... EUR ergibt.

Der Kinderunterhalt für das gemeinsame minderjährige Kind ... (Name) beträgt nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand ... (Datum), ... EUR. Das gesetzliche Kindergeld für ein erstes Kind in Höhe von derzeit ... EUR erhält unser Mandant/unsere Mandantin, welches hälftig vom Tabellenunterhalt für Ihr Kind in Abzug zu bringen ist. Zudem sind Sie verpflichtet, die Beiträge für die private Krankenversicherung des Kindes und unseren Mandanten/unsere Mandantin in Höhe von monatlich ... EUR weiterhin zu zahlen.

Wegen der Betreuung der Tochter/des Sohnes durch unseren Mandanten/unsere Mandantin hat diese(r) kein eigenes Einkommen. Der Unterhaltsanspruch unseres Mandanten/unserer Mandantin berechnet sich nach allem wie folgt:

bereinigtes Nettoeinkommen ... EUR

abzüglich Kindesunterhalt (Düsseldorfer Tabelle) ... EUR

abzüglich ... Erwerbsanreiz (ohne Steuererstattung) ... EUR

Summe ... EUR

Der Unterhaltsanspruch unseres Mandanten/unserer Mandantin besteht in der Hälfte dieses Betrags, mithin ... EUR.

Namens und in Vollmacht unseres Mandanten/unserer Mandantin haben wir Sie daher aufzufordern, jeweils monatlich im Voraus ab dem ... (Datum) einen Trennungsunterhalt in Höhe von ... EUR sowie zu Händen unseres Mandanten/unserer Mandantin Kindesunterhalt für die Tochter/den Sohn in Höhe von ... EUR zuzüglich des Krankenkassenbeitrages in Höhe von ... EUR zu zahlen.

Bitte teilen Sie uns bis zum ... (Datum) schriftlich mit, dass Sie die errechneten Unterhaltsbeträge regelmäßig zahlen werden. Sollte die Frist ungenutzt verstreichen, ist unser(e) Mandant(in) leider gezwungen, seine/ihre berechtigten Unterhaltsansprüche mit gerichtlicher Hilfe gegen Sie durchzusetzen, was schon aus Kostengründen primär in Ihrem Interesse vermieden werden sollte. Die Einforderung von Unterhaltstiteln bleibt vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen

...

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

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