Kurzbeschreibung

Nach der neuen Trinkwasserverordnung sind Vermieter verpflichtet, alle 3 Jahre eine Legionellenuntersuchung durchzuführen. Über diese Routineuntersuchung informieren Sie die Mieter in Ihrer Immobilie am besten per Aushang.

Aushang zur Trinkwasserverordnung an Mieter

  AUSHANG  
An alle Mieter  
im Anwesen _______________________  

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Trinkwasserverordnung sind Vermieter verpflichtet, alle 3 Jahre eine Legionellenuntersuchung durchführen zu lassen.

Es handelt sich dabei um eine Routineuntersuchung, die der Gesetzgeber vorschreibt. Die Untersuchung wird derzeit im Anwesen durchgeführt. Über die Ergebnisse werden wir Sie nach Erhalt der Auswertungen durch das Untersuchungslabor durch weiteren Aushang informieren.

Ein Zutritt zu Ihrer Wohnung ist nicht erforderlich. Die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Legionellenuntersuchung werden im Rahmen der nächsten Betriebskostenabrechnung anteilig auf die Wohnungen umgelegt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Hausverwaltung

Ausgehängt am: ______________

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge