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In der Tschechischen Republik unterliegt das Einkommen jeder Person der selbstständigen Versteuerung (gemeinsame Versteuerung der Ehegatten gibt es nicht). Der Steuertarif ist einheitlich und beträgt derzeit 15 %, wobei Personen mit höheren Verdiensten noch sog. Solidaritätssteuer in Höhe von 7 % abgeben. Möglich ist jedoch nach der gültigen Rechtslage ein sog. Steuerabzug für den Ehegatten (§ 35 ba EStG).[36] Nach dieser Vorschrift darf ein Ehegatte neben dem für ihn möglichen Abzug von 24.840 CZK (ca. 994 EUR) auch für seinen Ehegatten 24.840 CZK von der von ihm zu zahlenden Steuer abziehen, wenn die Einkünfte seines Ehegatten 68.000 CZK (ca. 2.720 EUR) nicht überschreiten und die Ehegatten in einem gemeinsamen Haushalt leben.

[36] Gesetz Nr. 586/1992 GBl., Einkommensteuergesetz.

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