Rz. 34

Das alte HGB hatte immerhin mehr als 50 Jahre standgehalten. Der bereits im Jahre 2006 an das Parlament übergebene Entwurf für ein neues HGB, an dem eine Kommission aus Professoren, Richtern, Vertretern von Berufsverbänden und Behörden gearbeitet hatte, ist im Januar 2011 Gesetz geworden und am 1.7.2012 in Kraft getreten. Das Gesetz hat 1.535 Artikel und damit einen noch über den Entwurf hinausgehenden Umfang. Nicht durchgesetzt haben sich Pläne, das Grundkapital der GmbH auf mindestens 50.000 TL zu setzen. Die Rechtsform der GmbH ist damit auch dem "kleinen Mann" zugänglich, zumal anfangs nur 25 % des Kapitals tatsächlich bereitgestellt sein müssen; eine Konstruktion, wie wir sie aus Deutschland mit der Unternehmergesellschaft nach dem MoMiG kennen, ist damit rechtspolitisch obsolet. Mit der Zulassung der Ein-Personen-Gesellschaft erfolgte die wohl wichtigste Neuregelung. Zur Bestimmung neuer Gesellschaftsformen wie der Partnerschaftsgesellschaft konnte sich der Gesetzgeber mit diesem – wie von den Autoren des Entwurfs auch gewünscht – insgesamt recht konservativ ausgefallenen neuen HGB nicht durchringen. Andererseits wird der fortschreitenden Technik – elektronische Kommunikation – Rechnung getragen, wie etwa mit der Möglichkeit, zu Generalversammlungen elektronisch zu laden und diese auch elektronisch abzuhalten. Auch Gesellschaftsgründungen laufen heutzutage überwiegend elektronisch ab.

 

Rz. 35

Die ersten wichtigen Änderungen kamen bereits wenige Tage, bevor das neue HGB in Kraft trat.[32] Einige Regelungen, wie etwa zur Revision der Kapitalgesellschaften, oder überzogene Anforderungen an die Verpflichtung zur Vorhaltung und Pflege eines Web-Auftritts, waren zum Gegenstand heftiger Diskussionen geworden. Auch die Einführung der Revisionspflicht für die GmbH stieß auf Widerstand, so dass davon mit der vorgenannten Reform erst einmal wieder Abstand genommen wurde. Gleiches gilt etwa auch für die Verpflichtung zur vollständigen Einzahlung auf das Grundkapital bei der Eintragung; auch dies wurde noch vor Inkrafttreten des neuen HGB wieder rückgängig gemacht.

[32] Gesetz Nr. 6335 v. 26.6.2012, RG Nr. 28339 v. 30.6.2012.

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