1. |
Räumlicher Geltungsbereich:
Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (außer Saarland). |
3. |
Persönlicher Geltungsbereich:
Alle Arbeitnehmer in Betrieben, die unter den betrieblichen Geltungsbereich fallen und die eine nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung - Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) in den jeweils gültigen Fassung - versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, ausgenommen Lehrlinge (Auszubildende) und jugendliche Arbeitnehmer. |
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