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Die Angaben aus dem Handelsregister werden dem zuständigen Statistikamt und Finanzamt und am Tag der staatlichen Registrierung der GmbH auf elektronischem Wege mitgeteilt. Dem Finanzamt wird auch die Übergabe der Angaben aus dem Antrag über die Wahl eines vereinfachten Besteuerungssystems und/ oder die freiwillige Registrierung als Mehrwertsteuerpflichtiger gewährleistet.

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