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Für die Eröffnung eines Geschäftskontos ist bei der Bank ein entsprechender Antrag ggf. mit dem Stempel des Unternehmens zu stellen. Diesem sind u.a. auch eine notariell beglaubigte Kopie der eingetragenen Satzung, innerbetriebliche Anordnung über die Ernennung eines Geschäftsführers sowie die Liste der Unterschriftsberechtigten beizufügen. Außerdem sind der Pass des Geschäftsführers und seine Steuernummer, die anderen für die staatliche Registrierung im einheitlichen staatlichen Register eingereichten Unterlagen vorzulegen. Alle notwendigen Kopien werden von der Bank angefertigt und vom Geschäftsführer beglaubigt, die Originale werden zurückgegeben.

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