Rz. 102

Unter Ehe wird ausschließlich die heterosexuelle Partnerschaft verstanden, denn eine Ehe setzt ausdrücklich einen Bund von Mann und Frau voraus (vgl. Art. 21 Abs. 1 FGB). Regelungen, die den Schutz von gleichgeschlechtlichen Partnern zum Gegenstand haben oder eine gegenüber anderen Personengemeinschaften privilegierte Stellung vorsehen, bestehen nicht. Die gleichgeschlechtliche Ehe und die eingetragene Lebenspartnerschaft sind bislang weder anerkannt noch gesetzlich geregelt.

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