Verhandelt am …
Zu …
Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts …
…
erscheinen
- Herr A., geb. am …, wohnhaft …
- Frau B. geb. …, geb. am …, wohnhaft …
ausgewiesen durch …
Die Frage des beurkundenden Notars nach einer Vorbefassung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG wurde von den Erschienenen verneint. Der beurkundende Notar erläuterte die vorgenannte Vorschrift.
Die Erschienenen baten den Notar um die Beurkundung einer
Unterhalts- und Umgangsvereinbarung
und erklärten vorab:
Wir sind Beide von Geburt an deutsche Staatsangehörige.
Ich, die Ersch. zu 1, habe am … in … mit Herrn B. die Ehe geschlossen. Während der Ehezeit ist das am … geborene, derzeit also 8 Jahre alte Kind K. geboren worden. Leiblicher Vater von K ist nicht mein Ehemann, sondern der Ersch. zu 1.
Ich, der Ersch. zu 1, habe mit Zustimmung der Ersch. zu 2 am … bei Notar … zur UR.Nr. … die Vaterschaft für das gemeinsame Kind K, geb. am …, anerkannt.
K lebt im Familienverbund mit der Ersch. zu 2 und ihrem Ehemann zusammen, gemeinsam mit ihren Kindern L. und P., mithin den Halbgeschwistern von K.
Die Familien der Erschienenen sind seit mehr als 10 Jahren eng miteinander befreundet gewesen. Dadurch hat sich ein enger, vertrauensvoller Kontakt zwischen dem Ersch. zu 1 und K ergeben. Nachdem nunmehr dem Ehemann der Ersch. zu 1 die Frage der Vaterschaft betr. K bekannt geworden ist, ist das Verhältnis der Familien zunächst distanzierter geworden, nicht aber zerstört.
Ich, der Ersch. zu 1, wünsche daher ein Umgangsrecht mit meinem leiblichen Kind.
Im Hinblick auf diese Situation vereinbaren wir, was folgt.
- Der Ersch. zu 1 verpflichtet sich, für das Kind K., geb. am …, zu Händen der Ersch. zu 2 einen monatlichen, bis zum 1. eines jeden Monats im Voraus fälligen Kindesunterhalt in Höhe von …% des Mindestbedarfs der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle gemäß der jeweiligen Altersstufe des Kindes zu bezahlen. Hierauf ist die Hälfte des gesetzlichen Kindergeldes, derzeit ... ,– EUR, bedarfsdeckend anzurechnen, so dass sich ein derzeitiger monatlicher Unterhaltsbetrag in Höhe von … EUR ergibt.
- Die Festsetzung des Unterhalts erfolgt auf der Grundlage eines anrechenbaren Nettoeinkommens des Ersch. zu 1 in Höhe von … EUR.
§ 3 Vollstreckungsunterwerfung |
Wegen der in § 2 der Vereinbarung eingegangenen Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt unterwerfe ich, der Ersch. zu 1, mich der
sofortigen Zwangsvollstreckung |
aus dieser Urkunde in mein Vermögen.
Die Ersch. zu 2 ist berechtigt, sich jederzeit auf einseitigen Antrag auf Kosten des Ersch. zu 1. eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde erteilen zu lassen, ohne dass es hierzu des Nachweises der Fälligkeit oder sonstiger die Vollstreckung begründender Tatsachen bedarf.
Wir vereinbaren den Umgang des Ersch. zu 1 mit K. wie folgt:
- Einmal monatlich jeweils am 1. Sonntag eines jeden Monats in der Zeit von 10 Uhr bis 18 Uhr.
- Der Ersch. zu 1 holt das Kind zu Beginn der festgelegten Umgangskontakte an der Wohnung der Ersch. zu 2 ab und bringt sie zum Ende der Umgangskontakte zur Wohnung der Frau B. zurück.
- Die Erschienenen behalten sich vor, gemäß § 166 Abs. 1 FamFG eine gerichtliche Entscheidung über den Umgang herbei zu führen.
§ 5 Hinweise, Durchführung |
Der Notar hat die Erschienenen über die Bedeutung, die rechtliche Tragweite, insbesondere die Rechtsfolgen und die Auswirkungen der Unterhaltsvereinbarung und der Vereinbarung zum Umgang Umgang abschließend noch einmal ausführlich belehrt. Beide Erschienenen sind sich der Tragweite der getroffenen Vereinbarungen bewusst und wünschen gleichwohl die Beurkundung der Vereinbarung auch unter Inkaufnahme möglicher zukünftig daraus erwachsener Nachteile.
…(ggf. weitere abschließende Hinweise/Durchführung)…
(Urkundsausgang, Unterschriften)