Infolge einer konsequenten Beachtung des Kindeswohls im Rahmen von Betreuung und Kontakt des Kindes sind zahlreiche gesetzliche Änderungen bzw. Anpassungen erforderlich, sei es in den Bereichen
- FamFG
- Kindergeld/Steuerrecht
- Unterhaltsvorschussgesetz
- SGB
- Wohngeldgesetz
- Meldegesetz
- VKH.
In Konsequenz der Beachtung des Kindeswohlprinzips im Kindschaftsrecht ist prozessual darüber hinaus ein Kinderverbund zu erwägen.[1] In einem einzigen gerichtlichen Verfahren sollte die Möglichkeit bestehen, eine im Einzelfall geeignete, umfassende Lösung aller Probleme im Bereich des Kindschaftsrechts (Kindesunterhalt, elterliche Sorge/Betreuung, Umgang/Kontakt) zu finden.
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