Rz. 210

Die Mutterschaft ist – in der Regel – eine mit der Tatsache der Geburt verbundenes Verhältnis, d.h. als Mutter des Kindes gilt die Frau, die es geboren hat.[163] Bei künstlicher (in vitro) Befruchtung kann es vorkommen, dass zur Fertilisation die Eizelle einer Frau verwendet wird, die keine Teilnehmerin des künstlichen Befruchtungsverfahren ist; dies hat allerdings. keine Auswirkung auf die Mutterschaft. Im ungarischen Recht ist das Rechtsinstitut der sog. Leihmutterschaft (Ersatzmutterschaft) nicht geregelt.

[163] § 4:115 Ptk.

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