Rz. 246

Ungarn ist ein Vertragsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens vom Jahre 1993.[201] Handelt es sich um eine sog. "internationale Adoption" gemäß Art. 2, so wird eine Adoptionsentscheidung eines anderen Vertragsstaates nach den Vorschriften gemäß Art. 23–27 anerkannt. Bezüglich einiger Staaten gelten die in den bilateralen Rechtshilfeabkommen vorgesehenen Kollisions- bzw. Zuständigkeits- sowie Anerkennungsregeln.

[201] Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (BGBl II, 2001, 1034; in Ungarn verkündet durch das Gesetz Nr. LXXX vom Jahre 2005).

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