Leitsatz

Unstatthafte Beschwerde gegen richterliche Auswahl eines Sachverständigen im Beweisverfahren

 

Normenkette

§§ 355 Abs. 2, 404 Abs. 1, 490 Abs. 2 Satz 2, 492 Abs. 1, 567 Abs. 1 ZPO

 

Kommentar

Zumindest für den Antragsgegner ist auch im selbstständigen Beweisverfahren die in das freie Ermessen des Gerichts gestellte Auswahl des Sachverständigen unanfechtbar (h.R.M.).

 

Link zur Entscheidung

KG v. 31.3.2005, 24 W 170/04KG Berlin, Beschluss vom 31.03.2005, 24 W 170/04

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