Herrn Rechtsanwalt .../Frau Rechtsanwältin ...
(Name, Anschrift)
Ihr Zeichen: ...
Sehr geehrter Herr Kollege/Sehr geehrte Frau Kollegin,
hiermit zeigen wir an, dass wir die rechtlichen Interessen von Frau ... anwaltlich vertreten.
Am ... ist unserer Mandantin der Scheidungsantrag zugestellt worden. Gegenstand unserer Beauftragung ist die Regelung der Scheidungsfolgesachen.
Dabei geht es insbesondere um den nachehelichen Unterhalt unserer Mandantin. Nach unseren Informationen vertritt Ihr Auftraggeber die Auffassung, er müsse keinen Unterhalt zahlen, da unsere Mandantin arbeiten gehen könnte.
Unserer Mandantin ist jedoch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten. Aus dem beigefügten ärztlichen Attest können Sie entnehmen, dass sie an folgenden Erkrankungen leidet: ...
Bereits seit ..., mithin noch während des Zusammenlebens der Parteien, befindet sich unsere Mandantin wegen dieser Erkrankung in ärztlicher Behandlung bei ... Leider ist trotz dieser Behandlung bisher weder in der Vergangenheit eine Besserung des Gesundheitszustandes eingetreten, noch ist in absehbarer Zeit mit einer Besserung zu rechnen. Unsere Mandantin ist aufgrund dieser Erkrankungen erwerbsunfähig.
Unabhängig von der Frage der Erwerbsfähigkeit kann unserer Mandantin auch wegen ihres Alters von 58 Jahren eine Erwerbstätigkeit nicht mehr zugemutet werden kann. Wie Ihr Mandant weiß, war sie zuletzt im Jahr ... als ... tätig. Unsere Mandantin hat seit der Geburt des ältesten gemeinsamen Kindes der Parteien vor 30 Jahren ihre Erwerbstätigkeit im Einvernehmen mit Ihrem Mandanten aufgegeben. Darüber hinaus hat sie den Haushalt geführt und die gemeinsamen Kinder betreut. Vor dem Hintergrund der einvernehmlichen Verteilung der Aufgaben in der Ehe und der gesicherten wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Auftraggebers ist unserer Mandantin in ihrem Alter die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht mehr zumutbar. Dazu kommt, dass sie aufgrund der langen Berufspause auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar ist.
Ihr Auftraggeber verfügt nach den hier vorliegenden Informationen über ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von ... EUR. Dabei haben wir 1/12 des Jahreseinkommens einschließlich der Sonderzuwendungen in Ansatz gebracht. Von diesem Einkommen ist zunächst für berufsbedingte Aufwendungen eine Pauschale von 5 % sowie 1/10 Erwerbsanreiz in Abzug zu bringen. Danach verbleibt für die Unterhaltsberechnung ein Einkommen in Höhe von ... EUR.
Da unsere Mandantin über kein eigenes Einkommen verfügt, beträgt ihr Unterhaltsanspruch die Hälfte, mithin ... EUR.
Bitte teilen Sie uns mit, ob der nacheheliche Unterhalt auf dieser Grundlage geregelt werden kann. Dafür setzen wir Frist bis zum ... Nach fruchtlosem Fristablauf sind wir gehalten, wir den Unterhaltsanspruch unserer Mandantin im laufenden Scheidungsverfahren als Folgesache rechtshängig zu machen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
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Rechtsanwalt/Rechtsanwältin