Erachtet das Gericht die Klage nach § 1 für begründet, so enthält die Urteilsformel auch:
1. |
die beanstandeten Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Wortlaut, |
2. |
die Bezeichnung der Art der Rechtsgeschäfte, für welche die den Unterlassungsanspruch begründenden Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht verwendet oder empfohlen werden dürfen, |
3. |
das Gebot, die Verwendung oder Empfehlung inhaltsgleicher Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unterlassen, |
4. |
für den Fall der Verurteilung zum Widerruf das Gebot, das Urteil in gleicher Weise bekannt zu geben, wie die Empfehlung verbreitet wurde. |
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