Daniel A. Wuersch, Olaf Gerber
Rz. 181
Die Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens für natürliche Personen und Kapitalgesellschaften erfolgt nach denselben Regeln. Die Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens richtet sich ausschließlich nach den US-amerikanischen Steuergesetzen. Die amerikanischen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, die bei der Erstellung von US-Jahresabschlüssen zu beachten sind, spielen bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens nur eine untergeordnete Rolle. Es gibt kein Maßgeblichkeitsprinzip der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Das steuerpflichtige Einkommen wird durch Bestandsvergleich ermittelt. Erträge sind zu erfassen, wenn alle Ereignisse eingetreten sind, die den Anspruch auf den Ertrag sichern, und der Betrag der Höhe nach mit einiger Sicherheit festgestellt werden kann. Diese Regelung gilt auch für Betriebsausgaben mit der zusätzlichen Bedingung, dass sie in dem entsprechenden Gewinnermittlungszeitraum wirtschaftlich verursacht sein müssen, um abzugsfähig zu sein.
Rz. 182
Nach §§ 6038A und 6038C IRC müssen sämtliche Geschäftsvorfälle zwischen einer US-corporation und ihrem wesentlich beteiligten ausländischen Gesellschafter gesondert erklärt werden. Wesentlich beteiligt ist jeder ausländische Gesellschafter, der mindesten 25 % der Stimmrechte hält. Soweit ein Gesellschafter einer corporation dieser ein Darlehen gewährt, besteht auf der Ebene der corporation eine Begrenzung des Zinsabzugs (§ 163(j) IRC). Danach ist der Abzug von Zinsaufwendungen eingeschränkt oder ausgeschlossen, wenn die Zinsen an eine nahe stehende Person gezahlt werden und diese Person nicht US-einkommensteuerpflichtig ist oder wenn die Zinsen aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA nur eingeschränkt besteuert werden können.
Rz. 183
Nicht ausgeglichene steuerliche Verluste können grundsätzlich drei Jahre zurück- und 15 Jahre vorgetragen werden.
Rz. 184
Der Steuersatz für Kapitalgesellschaften betrug im Jahr 2021 21 %. Die sog. alternative Minimumsteuer (alternative minimum tax) wurde durch den Tax Cuts and Jobs Act von 2017 abgeschafft.
Rz. 185
Der Steuersatz für das Jahr 2021 für natürliche Personen beginnt für unverheiratete Einzelpersonen bei
10 % |
für die ersten 9.950 USD an steuerbarem Einkommen |
12 % |
für das darüber hinausgehende steuerbare Einkommen bis zu 40.525 USD |
22 % |
für das darüber hinausgehende steuerbare Einkommen bis zu 86.375 USD |
24 % |
für das darüber hinausgehende steuerbare Einkommen bis zu 164.925 USD |
32 % |
für das darüber hinausgehende steuerbare Einkommen bis zu 209.425 USD |
35 % |
für das darüber hinausgehende steuerbare Einkommen bis zu 523.600 USD |
Bei Einkommen über 523.600 USD beträgt der Grenzsteuersatz 37 %.
Rz. 186
Die Thesaurierung von laufenden Gewinnen kann auf Ebene der corporation eine Strafsteuer i.H.v. 20 % auslösen (§ 531 IRC). Auf nicht ausgeschüttete Gewinne wird gem. §§ 531, 535(c)(2) IRC nach Überschreiten eines Freibetrages i.H.v. 250.000 USD und ggf. nach Berücksichtigung weiterer Abzugsbeträge eine Strafsteuer i.H.v. 20 % erhoben. Alternativ können sich die Gesellschafter steuerlich so behandeln lassen, als wenn eine Dividendenausschüttung erfolgt wäre. Die Gesellschafter müssen dann den fiktiven Dividendenertrag versteuern, während die Strafsteuer auf der Ebene der corporation entfällt.