Das Wichtigste in Kürze:
1. | VE, V-Person und Informant sind begrifflich voneinander zu unterscheiden. |
2. | Die Inanspruchnahme von V-Männern ist im Gesetz nicht geregelt. |
3. | Der Einsatz von V-Männern zur Bekämpfung und Aufklärung der schweren und organisierten Kriminalität ist in der Rspr. der Obergerichte grds. anerkannt. |
4. | Wegen der Verwendung der Informationen der V-Männer gelten die Ausführungen zum VE entsprechend. |
Rdn 5173
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