Leitsatz

Bei der Eintragung eines Eigentumswechsels im Grundbuch muss für die Wirksamkeit der nach § 12 WEG erforderlichen Zustimmung des Verwalters dessen Bestellung bis zu dem nach § 878 BGB maßgeblichen Zeitpunkt fortbestanden haben.

 

Link zur Entscheidung

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13.12.2011, 20 W 321/11OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 13.12.2011 – 20 W 321/11

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