Leitsatz
Vereinbarte Verwalterzustimmung zu baulichen Veränderungen als "Vorschalterfordernis"
Normenkette
§§ 14, 22 WEG
Kommentar
Überträgt die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung dem Verwalter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen, so handelt es sich i.d.R. lediglich um ein Vorschalterfordernis bei der Verwalterzustimmung, wodurch eigenmächtiges Vorgehen einzelner Eigentümer verhindert werden soll (h.M.; a.A. Bub, WE 1998, 16, 19; Staudinger/Bub, § 22 Rn. 25; differenzierend Schuschke, ZWE 2000, 146, 149; das OLG Hamm v. 10.9.1996, 15 W 236/96, WE 1997, 32 = ZMR 1996, 671 hat die Frage bisher offen gelassen).
Link zur Entscheidung
OLG Köln, Beschluss vom 15.10.2003, 16 Wx 97/03, ZMR 2/2004, 146
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