Leitsatz

Vereinbarte Verwalterzustimmung zu baulichen Veränderungen als "Vorschalterfordernis"

 

Normenkette

§§ 14, 22 WEG

 

Kommentar

Überträgt die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung dem Verwalter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen, so handelt es sich i.d.R. lediglich um ein Vorschalterfordernis bei der Verwalterzustimmung, wodurch eigenmächtiges Vorgehen einzelner Eigentümer verhindert werden soll (h.M.; a.A. Bub, WE 1998, 16, 19; Staudinger/Bub, § 22 Rn. 25; differenzierend Schuschke, ZWE 2000, 146, 149; das OLG Hamm v. 10.9.1996, 15 W 236/96, WE 1997, 32 = ZMR 1996, 671 hat die Frage bisher offen gelassen).

 

Link zur Entscheidung

OLG Köln, Beschluss vom 15.10.2003, 16 Wx 97/03, ZMR 2/2004, 146

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?