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Das Bereithalten von Mantel- und Vorratsgesellschaften, wie das in anderen Rechtsordnungen üblich ist, ist in den VAE nicht gängig. Der Grund liegt wohl darin, dass allein das Gründungsverfahren mit einem nicht unerheblichen Kostenaufwand verbunden ist, Büroraum zwingend anzumieten ist und die Gewerbelizenz jährlich gegen Zahlung der entsprechenden Gebühren erneuert werden muss. Andernfalls drohen Bußgelder.

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