Kurzbeschreibung

Muster eines anwaltlichen Aufforderungsschreibens an den Gegner zur Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses an die Mandantin, welche das Scheidungsverfahren einleiten möchte, jedoch nicht in der Lage ist, die dafür anfallenden Gerichts- und Rechtsanwaltskosten selbst zu tragen. Der Anspruch ergibt sich aus §§ 1361, 1360a Abs. 4 BGB.

Verfahrenskostenvorschuss

Herrn ...

(Name, Anschrift)

Sehr geehrter Herr ...,

hiermit zeigen wir an, dass wir die rechtlichen Interessen Ihrer Ehefrau anwaltlich vertreten. Unsere ordnungsgemäße Bevollmächtigung weisen wir durch die beigefügte Vollmacht nach.

Nach Mitteilung unserer Mandantin leben Sie seit nunmehr einem Jahr voneinander getrennt. Eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft ist weder von Ihnen, noch von unserer Mandantin gewünscht.

Gegenstand unserer Beauftragung ist es deshalb, beim zuständigen Familiengericht das Scheidungsverfahren einzuleiten. Unsere Mandantin ist jedoch nicht in der Lage, die dafür anfallenden Gerichts- und Rechtsanwaltskosten selbst zu tragen.

Im Rahmen Ihrer Unterhaltsverpflichtung haben Sie unserer Mandantin gemäß §§ 1361, 1360a BGB Abs. 4 einen Verfahrenskostenvorschuss zu zahlen. Nach Informationen unserer Mandantin über die Höhe Ihres Einkommens und Vermögens bestehen an Ihrer Leistungsfähigkeit keine Zweifel.

Der Höhe nach richtet sich der Anspruch nach den voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen im Scheidungsverfahren sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gegenwärtig soll nur ein Verfahrenskostenvorschuss für die Scheidungsangelegenheit selbst geltend gemacht werden. Wir gehen vorerst nicht von der Notwendigkeit aus, die Folgesachen wie Zugewinnausgleich und nachehelicher Unterhalt anhängig machen zu müssen. Auch für die Folgesachen hat unsere Mandantin einen Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss für die voraussichtlich dann entstehenden weiteren Gebühren.

Die Höhe des Verfahrenskostenvorschusses wird wie folgt ermittelt:

Ihr monatliches Nettoeinkommen aus Ihrer Erwerbstätigkeit beträgt ... EUR. Nach den Angaben unserer Mandantin beträgt Ihr Vermögen ... EUR.

Der Streitwert der Ehescheidung beträgt das Dreifache des monatlichen Einkommens beider Eheleute. Das sind hier ... EUR. Damit ist für die Ehesache von einem Verfahrenswert von ... EUR auszugehen.

Daraus ergeben sich folgende Gebühren:

1,3 Verfahrensgebühr gem. VV Nr. 3100 RVG ... EUR
1,2 Terminsgebühr gem. VV Nr. 3104 RVG ... EUR
Auslagenpauschale gem. VV Nr. 7002 RVG ... EUR
19 % Mehrwertsteuer gem. VV Nr. 7008 RVG ... EUR
Summe ... EUR
zuzüglich Gerichtskosten ... EUR
insgesamt ... EUR

Wir haben Sie aufzufordern, den Gesamtbetrag bis zum ... auf unser Konto zu überweisen. Nach fruchtlosem Fristablauf sind wir gehalten, den Verfahrenskostenvorschuss gerichtlich geltend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

...

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

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