So rechnen Sie richtig
Den Fristbeginn regelt § 187 Abs. 1 BGB: Der Besitzübergang ist das Ereignis, das den Beginn der Laufzeit gemäß § 187 Abs. 1 BGB in Lauf setzt. § 188 Abs. 2 BGB regelt die anwendware Monatsfrist. Aufpassen müssen bei dem Monatsende: Wenn dieses am Ende 28, 29 oder 30 Tage ausweist, haben Sie tatsächlich keine vollen 6 Monate!
Besitzübergang | Verjährungsende |
---|---|
31.01. | 31.07. |
31.08. | 28.02. |
31.10. | 30.04. |
15.10. | 15.04. |
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