Ein Objekt auf dem Ausbreitungsweg zwischen Punktschallquelle und Immissionsort ist als Hindernis zu berücksichtigen, wenn es die folgenden Anforderungen erfüllt:
- In der Projektion auf den Grundriss durchquert der Schallstrahl eine oder mehrere Beugungskanten des Hindernisses (siehe Bild 5),
- die flächenbezogene Masse des Hindernisses beträgt mindestens 10 kg/m2,
- das Hindernis hat eine akustisch geschlossene Oberfläche und
- die Horizontalabmessung lh des Hindernisses senkrecht zur Verbindungslinie zwischen Quelle und Empfänger ist größer als die Schallwellenlänge λ bei der Oktavband-Mittenfrequenz nach folgender Gleichung (Gl. 17): (ll + lr) > λ
Dabei bezeichnet:
|
Schallwellenlänge bei der Oktavband-Mittenfrequenz ƒm, in m, |
ll |
senkrechter Abstand zwischen Verbindungslinie Quelle – Empfänger und 1. Endpunkt des Hindernisses, in m, |
lr |
senkrechter Abstand zwischen Verbindungslinie Quelle – Empfänger und 2. Endpunkt des Hindernisses, in m. |
Bild 5: Schallweg über ein Hindernis mit zwei wirksamen parallelen Kanten
Eine Schirmkante, über die der Schall hinweg gebeugt wird, ist dann als Oberkante zu bezeichnen, wenn sie mit der Horizontalen einen Winkel von weniger als 45° bildet. Anderenfalls wird sie als Seitenkante bezeichnet, um die herum eine seitliche Beugung auftritt. Eine Oberkante wird als Folge von Geradenstücken modelliert, eine Seitenkante als eine Gerade. Bahnsteige, Bahnsteigdächer sowie stehende oder bewegte Reise- bzw. Güterzüge, einzelne Reise- oder Güterzugwagen, Straßenbahnen, abgestellte und aufgestapelte Container sowie andere bewegliche Hindernisse gelten nicht als Hindernisse im Ausbreitungsweg. Für niedrige Schallschutzwände 1,0 m >hLSW> 0,5 m mit einem Abstand von ds< 2 m zur nächstgelegenen Gleisachse ist die Höhe s über der Schienenoberkante für die Schallausbreitungsberechnung um 30 Prozent zu reduzieren. Bahnsteigkanten sind nicht als Hindernisse zu betrachten.
Die Dämpfung des Schalls durch seitliche Beugung um ein Hindernis herum wird nach folgender Gleichung (Gl. 18) berechnet:
Abar = Dz > 0 dB (Gl. 18).
Dabei bezeichnet:
Dz |
Abschirmmaß nach Gleichung (Gl. 21), in dB. |
Bei der Beugung über ein Hindernis wird die Dämpfung durch Abschirmung nach folgender Gleichung (Gl. 19) berechnet:
Abar = Dz + Drefl - Agr ≥ 0 dB (Gl. 19).
Dabei bezeichnet:
(Gl. 20) |
Pegelkorrektur für reflektierende Schallschutzwände im Abstand ds ≤ 5 m mit absorbierendem Sockel der Höhe habs über der Schienenoberkante, in dB, |
Agr |
Bodeneinfluss nach der Gleichung (Gl. 13), in dB. |
Anmerkung 1: Infolge von Gleichung (Gl. 19) beinhaltet die Gleichung (Gl. 10) anstelle der getrennten Ausweisung von Abar und Agr zusammenfassend das Abschirmmaß Dz
– ggf. mit einer Pegeldifferenz für reflektierende Aufsätze nach der Gleichung (Gl. 20)
– zur Beschreibung der Schirmwirkung.
Anmerkung 2: Die Ausbreitung des Schalls ist für die Ausbreitungswege w über die Oberkante und die Seitenkanten des Hindernisses zu berechnen.
Anmerkung 3: Dreƒl berücksichtigt die Mehrfachreflexion zwischen reflektierender Schallschutzwand und Wagenaufbau. Zusätzlich sind Reflexionen an der Schallschutzwand nach Nummer 6.6 zu berücksichtigen.
Anmerkung 4: Die Schreibweise der Gleichungen (Gl. 18), (Gl. 19) und (Gl. 20) soll angeben, dass nach dem mittleren Teil der Formel negativ berechnete Werte durch 0 dB ersetzt werden.
Anmerkung 5: Bei Abständen > 5 m zwischen Schallquelle und reflektierender Schallschutzwand kann Dreƒl vernachlässigt werden.
Das Abschirmmaß Dz ist nach folgender Gleichung (Gl. 21) zu berechnen:
(Gl. 21).
Dabei bezeichnet:
C2 = 40 |
Abschirmfaktor für Bahnstrecken mit Schallquellenarten nach den Tabellen 5 und 13, |
C2 = 20 |
Abschirmfaktor für flächenhafte Bahnanlagen mit Schallquellenarten nach Tabelle 10, |
C3 = 1 |
Abschirmfaktor für Einfachbeugung, |
für Mehrfachbeugung (Bild 6 und 7), (Gl. 22),
(Gl. 23),
(Gl. 24)
Korrekturfaktor für meteorologische Einflüsse.
Bei parallelen Beugungskanten gilt:
(Gl. 25)
Schirmwert als Differenz zwischen den Laufweglängen des gebeugten und des direkten Schalls. Wenn eine Sichtverbindung zwischen Schallquelle und Immissionsort besteht, wird z mit negativem Vorzeichen versehen.
ds |
Abstand von der Punktschallquelle zur (ersten) Beugungskante, in m, |
dr |
Abstand von der (letzten) Beugungskante zum Immissionsort, in m, |
e |
Laufweglänge zwischen erster und letzter Schirmkante, in m, |
dΠ |
Abstand zwischen Punktschallquelle und Immissionsort, gemessen parallel zur Beugungskante (siehe Bild 5), in m, |
d |
Laufweglänge zwischen Quelle und Immissionsort, in m. |
Bild 6: Beispiel für einen Schallweg über mehr als zwei maßgebliche parallele Beugungskanten; zu vernachlässigende Kanten sind durch x markiert Die Auswahl der maßgeblichen Beugungskanten erfolgt nach der sogenannten Gummibandmethode. Kanten, die von einem Gummiband, das von der Punktschallquelle zum Immissionsort gespannt wird, nicht berührt werden, bleiben für die Mehrfachbeugung unberücksichtigt.
Bei nicht parallelen Beugungskanten, d. h. wenn mindestens eine Beugungskante nicht parallel zu ...