Alexander C. Blankenstein
Verschließen der Haustür
Die Bauordnungen der Länder sehen alle das Erfordernis eines 2. Rettungswegs im Brandfall vor. Dies impliziert das Vorhandensein überhaupt eines 1. Rettungswegs. Diesen stellen nicht nur die Treppenhäuser und Flure innerhalb der Wohnungseigentumsanlage dar, sondern in erster Linie die Haustür der Wohnanlage. Ist diese aber verschlossen, ist der 1. Rettungsweg nicht nutzbar. Nicht selten sehen allerdings Hausordnungen ein Verschließen der Eingangstür zur Nachtzeit vor. Verständlich ist dies zwar angesichts des Sicherheitsinteresses der Wohnungseigentümer. Andererseits kann die verschlossene Eingangstür im Fall der Fälle zur Todesfalle werden.
Eine Regelung, während der Nachtzeiten die Haustür verschlossen zu halten, entspricht jedenfalls nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Auch unter Berücksichtigung des Sicherungsbedürfnisses der Wohnungseigentümer führt das Abschließen der Hauseingangstür nämlich zu einer erheblichen Gefährdung der Wohnungseigentümer und ihrer Besucher. Durch das Abschließen der Haustür ist ein Verlassen des Gebäudes im Brandfall oder in einer anderen Notsituation nur möglich, wenn ein Schlüssel mitgeführt wird. Gerade aber in Paniksituationen ist nicht sichergestellt, dass jeder Hauseigentümer und jeder Besucher bei der Flucht einen Haustürschlüssel griffbereit mit sich führt.
Alternative Schließsysteme
Dem Interesse der Wohnungseigentümer, aus Sicherheitsgründen die Haustür geschlossen zu halten, kann insoweit recht einfach entsprochen werden. Es existieren nämlich Haustürschließ-Systeme, die ein Verschließen des Hauseingangs zulassen, auf der anderen Seite ein Öffnen durch flüchtende Bewohner aber ohne einen Schlüssel ermöglichen.
Was soll der Verwalter tun, wenn Hausordnung ein nächtliches Verschließen der Haustür vorschreibt?
1. Aufhebung der Hausordnungsregelung
Schreibt eine bestehende Regelung in der Hausordnung ein Verschließen der Eingangstür in der Nachtzeit vor, sollte der Verwalter auf beschlussweise Aufhebung dieser Regelung hinwirken. Zwar liegt es nahe, dass eine entsprechende Bestimmung nichtig ist, da sie das Grundrecht auf persönliche Unversehrtheit beschneidet und zudem auch gegen das Belastungsverbot verstoßen dürfte. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sich einzelne Wohnungseigentümer an die Vorschrift halten und die Eingangstür zur Nachtzeit verschließen.
Beschlussmuster: Aufhebung einer Regelung in der Hausordnung
TOP XX: Aufhebung der Ziff. ___ der Hausordnung über das Schließen der Haustür zwischen ___ Uhr und ___ Uhr
Die auf der Wohnungseigentümerversammlung vom ___ zu TOP ___ genehmigte Hausordnung sieht in Ziffer ___ vor, dass die Hauseingangstür in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verschlossen gehalten werden muss. Im Hinblick auf die hiermit verbundene Lebensgefahr im Brandfall oder sonstigen Notfällen heben die Wohnungseigentümer vorbezeichnete Ziffer ___ auf.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
___________________________________
Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.
2. Einbau eines alternativen Schließsystems
Wie bereits erwähnt, kann dem Sicherheitsinteresse der Wohnungseigentümer durch ein alternatives Schließsystem entsprochen werden. Der Verwalter kann hier Alternativangebote (mindestens 3) einholen und insoweit die Beschlussfassung über einen entsprechenden Schließzylinderaustausch initiieren.
Der Austausch des Schließzylinders stellt nach hier vertretener Auffassung keine bauliche Veränderung, sondern eine Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung dar, weil sie dem Schutz der Gebäudebewohner dient.
Beschlussmuster: Austausch des Schließzylinders an der Hauseingangstür
TOP XX: Austausch des Schließzylinders an der Hauseingangstür
Um die Sicherheit der Wohnungseigentümer sowohl vor Einbruch als auch im Brand- oder sonstigen Notfall bestmöglich gewähren zu können, beschließen die Wohnungseigentümer einen Austausch des Schließzylinders der gemeinschaftlichen Hauseingangstür. Der Verwalter hat insoweit im Vorfeld der Eigentümerversammlung 3 Angebote von Fachunternehmen eingeholt. Die Wohnungseigentümer ermächtigen den Verwalter, das Angebot der Firma ____ vom ____ anzunehmen. Die Finanzierung der Kosten in Höhe von ___ EUR erfolgt aus den laufenden Hausgeldern. Die Verteilung der Kosten er-folgt nach dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel nach Miteigentumsanteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
___________________________________
Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.
Treppenhaus/Flure
Erhebliche Hindernisse und Stolperfallen stellen Gegenstände in Treppenhäusern und Fluren dar, die etwaige Fluchtmöglichkeiten einschränken. Absolutes "No-Go" sind insoweit leicht entflammbare Dekorationsgegenstände, wie etwa Trockenblumen oder geflochtene Strohkränze.
Gefährliches Treppenhaus
Im Treppenhaus und den Fluren der Wohnanla...