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Verkehrssicherungspflichten |
Prüf- und Überwachungspflichten |
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Aufzugsanlage |
Betriebsprüfung alle 2 Jahre; dazwischen Prüfung auf ordnungsgemäßen Betrieb der Aufzugsanlage und Zustand der Betriebsmittel |
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Außenbeleuchtung: Zugangsweg zu Hausgrundstück, Bereich der Haustür |
Zugänge ordentlich beleuchten; Bewegungsmelder aber keine Pflicht |
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Baumbestand auf Grundstück |
- Sichtkontrolle alle 2 Jahre (unterschiedl. Rspr.)
- regelmäßige äußere Zustands- und Gesundheitsprüfung des Baumbestands auf Standfestigkeit und abbrechende Äste bei Sturmschäden
- bei äußerlich erkennbaren Defekten oder Krankheiten umgehend Fachmann beauftragen; ggf. Baum fällen (Baumschutzsatzung beachten)
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Blitzableiter |
keine Pflicht, ausgenommen in Hessen (wenn nach Lage, Bauart oder Nutzung der baulichen Anlage Blitzschlag leicht eintreten und zu schweren Folgen führen kann) |
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Dach, Dachrinne und Abwasserleitung |
Überwachungspflicht auf Laub, damit Niederschlagswasser abfließen kann, oder wenn beschädigte Teile, die in Fußgängerbereich ragen |
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Dachlawine |
Schneefanggitter anbringen, wenn Gemeindesatzung oder örtliche Bauvorschrift dies bestimmt oder ortsüblich ist, oder Warnschilder aufstellen |
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Dachziegel lose |
sofort zu beseitigen, wenn Gefährdung droht |
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Elektrische Anlagen, ortsfeste Betriebsmittel |
Überprüfungspflicht alle 4 Jahre |
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Fehlerstrom- und Fehlerspannungs-Schutzeinrichtungen |
Überprüfungspflicht alle 6 Monate |
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Fußabtreter-Gitterrost |
keine Pflicht Gitterrost älterer Bauart auszutauschen, auch wenn die rautenförmigen Öffnungen zwischen den Stegen des Fußabtreters mit 4 cm x 7,3 cm messen; empfohlene Weite von höchstens 1 cm im "Merkblatt für Metallrost" gilt nur für öffentliche Verkehrswege |
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Fußboden in Wohn- oder Bürogebäude |
rutschfesten Bodenbelag wählen, insbesondere im Rahmen mit starkem Publikumsverkehr wie Kaufhaus, Verbrauchermarkt, Gaststätte |
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Gartenteich |
absichern und einzäunen, damit Kleinkinder nicht darüber steigen oder darunter durchkriechen können, wenn Grundstück nicht eingefriedet ist |
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Gebäude/Gebäudeteile und Grundstück |
Unterhaltungs- und Prüfungspflicht zu Zustand des Gebäudes; Mängel unverzüglich nach den Regeln der Baukunst und Technik beseitigen |
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Heizöltank |
Reinigung und Untersuchung auf Undichtigkeit ca. 5 – 7 Jahre |
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Kinderspielplatz |
Ausstattung auf Gefahrenquellen kontrollieren und z. B. Gras kurzhalten |
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Lichtschachtabdeckung |
- von Laub und Unrat befreien
- gegen Abheben durch Dritte sichern
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Parkplatz, öffentlicher und privater |
Winterdienstpflicht; Streupflicht entfällt bei geringer Größe und Verkehrsbedeutung des privaten Parkplatzes |
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Räum- und Streupflicht |
siehe Schnee- und Eisglätte |
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Räume mit starkem Publikumsverkehr (Kaufhaus, Verbrauchermarkt, Gaststätte) |
rutschfesten Fußboden wählen |
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Schleichweg/Trampelpfad |
Haftung für Sicherheit, wenn öffentliches Benutzen vom Eigentümer zugelassen oder geduldet wird |
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Schnee- und Eisglätte |
- Satzung der örtlichen Gemeinde prüfen, wenn vorhanden
- Gehweg und Grundstückszugang schnee- und eisfrei halten; Streifen von 1 – 1,20 m Breite genügt; Räumungspflicht bei besonders stark frequentierten Fußwegen und wenn durch Ortssatzung geregelt
- Schnee räumen zu den üblichen Verkehrszeiten von 7 – 21 Uhr; je nach Erforderlichkeit auch mehrmals am Tag
- Streupflicht, wenn allgemeine Glättebildung vorliegt; sie beginnt mit Einsetzen des Tagesverkehrs und endet am Abend; bei außergewöhnlichen Glätteverhältnissen ist mehrmals zu streuen, auch bereits vor Beginn des üblichen Tagesverkehrs
- Räum- und Streupflicht bei einzelnen Glättestellen nur, wenn erkennbar eine ernsthafte Gefahr droht
- Räum- und Streupflicht entfällt bei ungewöhnlichen Witterungsverhältnissen (z. B. Blitzeis oder starker Schneefall), wenn wiederholtes Streuen sinn- und zwecklos wird
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Spielplatz |
europ. Normen für Spielplätze/Spielgeräte in DIN EN 1176:2008 zu finden
- Ausstattung auf Gefahrenquellen kontrollieren (z. B. Korrosionsschäden an Rutsche, Standfestigkeit der Schaukel)
- Gras kurz halten, giftige Pflanzen und Laub entfernen
- Spielgeräte im Winter ggf. abbauen und Sandkasten abdecken
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Sturmschaden durch Gebäudeteile (wie Dachziegel, Dach- und Fassadenteile oder Baugerüst) |
Haftung auch bei starken Sturmböen, ausgenommen bei Windstärke ab 12 Beaufort |
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Treppenhaus |
1-mal im Jahr Begehung durchführen und prüfen, ob:
- gefahrlos zu begehen, z. B. bruchsicheres Glas in Treppenhausfenster
- Fluchtwege nicht zugestellt sind
- Treppengeländer stabil sind
- ordentliche und ausreichende Beleuchtung; aber automatisches Abschalten nach 20 Sekunden in mehrgeschossigem Gebäude zu kurz
bei Nassreinigung kein Aufstellen eines Warnschildes oder besonderer Hinweis erforderlich |
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Zugang zu Hausgrundstück (Zu- und Abgangsbereich) |
- auf Stolperfallen z. B. bei Bodenplatten oder Rutschgefahr aufgrund vermooster/belaubter Zugangswege achten
- Stufen, unebene Wege beleuchten
- Schächte und Gruben abdecken
- Verkehrssicherheit gilt auch für genutzte Trampelpfade/"Geheimwege"
- Gehweg, Treppenabgang, Lichtschächte v...
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