Rz. 378

Bei Zuwendungen von Schwiegereltern besteht meist das Problem darin, dass die Schwiegereltern in derartigen Fällen der Zuwendung an das eigene Kind und das Schwiegerkind gemeinsam oder allein an das Schwiegerkind weder den Empfänger der Leistung, noch die Grundlage ihrer Zuwendung angeben.

 

Rz. 379

Wenn Zuwendungen der Eltern eines Partners nicht nur an das eigene Kind, sondern auch an dessen Lebensgefährten erfolgen, stellt sich die Frage, ob und wie diese nach Scheitern der Beziehung zurückgefordert werden können. Die potenziellen Schwiegereltern werden bei einer Zuwendung davon ausgehen, dass die Leistungen der Lebensgemeinschaft dienen und damit von deren Bestand abhängig sein sollen.

 

Rz. 380

Es wird jedoch auch bei Zuwendungen der Eltern eines Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die neue Rechtsprechung des BGH[476] zur Zuwendung der Schwiegereltern an die Eheleute Anwendung finden müssen. Es handelt sich also gerade nicht um unbenannte Zuwendungen, wie sie zwischen den Eheleuten selbst stattfinden, sondern um klassische Schenkungen. Der BGH hat dies in seiner von seiner bisherigen Rechtsprechung abweichenden Entscheidung vom 21.7.2010 explizit festgehalten.[477]

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