Zusammenfassung
Die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 gilt seit dem 1.5.2010 und koordiniert die Sozialversicherungssysteme der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 trat auch die Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 in Kraft. Beide Verordnungen ersetzen größtenteils die bisherigen Verordnungen (EWG) über soziale Sicherheit Nr. 1408/1971 sowie Nr. 574/1972.
Sozialversicherung: Die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 beschreibt die grundsätzlichen Koordinierungsregelungen über soziale Sicherheit. Mit den Verordnungen (EG) Nr. 988/2009, Nr. 1231/2010 und Nr. 465/2012 wurde die VO (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 angepasst und berichtigt. Die Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 regelt die grundsätzlichen Verfahren zur Anwendung der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004. Mit der Verordnung Nr. 1231/2010 sind die Verordnungen Nr. 883/2004 und 987/2009 auch für Drittstaatsangehörige anwendbar. Die Verordnungen gelten seit dem 1.4.2012 auf schweizerische Staatsangehörige und ab dem 1.6.2012 auf die Staatsangehörigen der EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.
Für das Vereinigte Königreich findet das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (2019/C384I/01) Anwendung. Für Sachverhalte, die nach dem 1.1.2021 beginnen und die keine vorherigen grenzüberschreitenden Bezug haben, gilt das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geschlossene Abkommen über Handel und Zusammenarbeit.
Sozialversicherung
1 Gebietlicher Geltungsbereich
Mit dem gebietlichen Geltungsbereich der Verordnung wird festgelegt, für welche Staaten bzw. Gebiete die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit angewendet werden kann.
Gebietlicher Geltungsbereich der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit |
Staat |
Besonderheiten |
Belgien |
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Bulgarien |
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Dänemark |
Ohne Färöer-Inseln und Grönland. |
Estland |
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Finnland |
Einschließlich Åland-Inseln. |
Frankreich |
Einschließlich Korsika, Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, Saint Barthelmy, Saint Martin. Ohne Überseeterritorien (dies sind die französischen Gebiete in Australien, in der Antarktis sowie Französisch-Polynesien, Neukaledonien, St. Pierre et Miquelon, Wallis et Futuna). Ohne Monaco, Andorra. |
Griechenland |
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Irland |
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Island |
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Italien |
Ohne Vatikanstaat, San Marino. |
Kroatien |
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Lettland |
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Liechtenstein |
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Litauen |
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Luxemburg |
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Malta |
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Niederlande |
Ohne die Niederländischen Antillen (dies sind Cúracao, Bonaire, Salsa, Sint Eústatius, St. Maarten (südlicher Teil), Aruba). |
Norwegen |
Ohne Svalbard (Spitzbergen und Bäreninsel). |
Österreich |
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Polen |
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Portugal |
Einschließlich Azoren (Corvo, Flores, Faial, Pico, S. Jorge, Terceira, Graciosa, S. Miguel, Formigas, Santa Maria) und Madeira (einschließlich Desertas, Selvagans, Porto Santo). |
Rumänien |
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Schweden |
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Schweiz |
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Slowakei |
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Slowenien |
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Spanien |
Einschließlich der Balearen (Cabrera, Ibiza, Formentera, Mallorca, Menorca), der Kanarischen Inseln (Fuerteventura, Gran Canaria, El Hierro, La Gomera, La Palma, Lanzarote, Teneriffa), die Provinzen Ceuta und Melilla (Nordafrika). Ohne Tetuan und Andorra. |
Tschechien |
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Ungarn |
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Vereinigtes Königreich* |
Einschließlich England, Schottland, Wales, Nordirland und Gibraltar. Ohne Kanalinseln (Alderney, Brecqhou, Burhou, Casquets, Ecréhous, Guernsey, Herm, Jersey, Jethou, Lihou, Minquiers, Sark), die Insel Man und britische Hoheitszonen auf Zypern (Akrotiri und Dehelia). |
Zypern |
Ohne Akrotiri, Dekelia |
*Das Vereinigte Königreich ist am 31.1.2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Die EU hat mit dem Vereinigten Königreich ein Austrittsabkommen verhandelt, das am 1.2.2020 in Kraft getreten ist. Das Austrittsabkommen ist über den 31.12.2020 hinaus für Personen anwendbar, die sich bereits in einer grenzüberschreitenden Situation befinden, bis eine Änderung eintritt. Des Weiteren sind britische Staatsangehörige, die in Deutschland wohnen und Unionsbürger, die im Vereinigten Königreich wohnen, vom Austrittsabkommen erfasst. Ist das Austrittsabkommen anwendbar, gelten die Regelungen der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit uneingeschränkt weiter.
Das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geschlossene Abkommen über Handel und Zusammenarbeit gilt für Sachverhalte, die nach dem 1.1.2021 eingetreten sind und keinen vorherigen grenzüberschreitenden Bezug haben.
2 Sachlicher Geltungsbereich
Die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit beinhalten Regelungen für
- Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft und Vaterschaft,
- Leistungen bei Invalidität,
- Leistungen bei Alter,
- Leistungen an Hinterbliebene,
- Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten,
- Sterbegeld,
- Leistungen bei Arbeitslosigkeit,
- Vorruhestandsleistungen,
- Familienleistungen.
3 Persönlicher Geltungsbereich
Die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 wird auf die Staatsangehörigen der EU-Mitgliedsstaaten und deren Familienangehörige angewendet. Zudem erfasst...