Das nach dieser Verordnung auf den ehelichen Güterstand anzuwendende Recht regelt unter anderem
a) |
die Einteilung des Vermögens eines oder beider Ehegatten in verschiedene Kategorien während und nach der Ehe; |
b) |
die Übertragung von Vermögen von einer Kategorie in die andere; |
c) |
die Haftung des einen Ehegatten für die Verbindlichkeiten und Schulden des anderen; |
d) |
die Befugnisse, Rechte und Pflichten eines oder beider Ehegatten in Bezug auf das Vermögen; |
e) |
die Auflösung des ehelichen Güterstands und die Teilung, Aufteilung oder Abwicklung des Vermögens; |
f) |
die Wirkungen des ehelichen Güterstands auf ein Rechtsverhältnis zwischen einem Ehegatten und Dritten und |
g) |
die materielle Wirksamkeit einer Vereinbarung über den ehelichen Güterstand. |
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