1Der Antrag muss enthalten
1. |
die Angabe des Namens und des Wohnsitzes oder des Sitzes des Antragstellers, |
3. |
die Angabe des Standortes der Anlage, bei ortsveränderlicher Anlage die Angabe der vorgesehenen Standorte, |
4. |
Angaben über Art und Umfang der Anlage, |
5. |
die Angabe, zu welchem Zeitpunkt die Anlage in Betrieb genommen werden soll. |
2Soll die Genehmigungsbehörde zulassen, dass die Genehmigung abweichend von § 19 Absatz 1 und 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht in einem vereinfachten Verfahren erteilt wird, so ist dies im Antrag anzugeben.
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