Im Sinne dieser Verordnung sind:
1. |
Abgase die Trägergase mit den festen, flüssigen oder gasförmigen Emissionen; |
2. |
Altanlagen Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen,
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8. |
Verbrennungslinie oder Mitverbrennungslinie die jeweilige technische Einrichtung bestehend aus dem Brennraum und gegebenenfalls Brenner und hierzu gehöriger Steuerungseinheit, Abgasreinigungseinrichtung und sonstige Nebeneinrichtungen entsprechend § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen; |
9. |
Gemischte Siedlungsabfälle Abfälle aus Haushaltungen sowie gewerbliche, industrielle Abfälle und Abfälle aus Einrichtungen, die auf Gru... |
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