Schließlich gehören in den Verschmelzungsvertrag auch die Folgen der Verschmelzung für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen. Auch die dafür vorgesehenen Maßnahmen müssen aufgeführt werden. Kommt es beispielsweise zu einer Verlegung von Betrieben, ist diese Maßnahme darzustellen. Auch der im Anschluss an die Verschmelzung, ggf. nach einer gewissen Übergangsphase, geplante Personalabbau ist anzugeben.

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