Der Betreiber hat

  • die Schadensursache zu ermitteln und – sofern möglich – zu beseitigen,
  • die Ausbreitung der Schadstoffe zu verhindern,
  • gegebenenfalls die Feuerwehr zu alarmieren,
  • die Untere Wasserbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt zu informieren,
  • die HUK-Schadensabteilung des Versicherers zu benachrichtigen.

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