Der Betreiber hat
- die Schadensursache zu ermitteln und – sofern möglich – zu beseitigen,
- die Ausbreitung der Schadstoffe zu verhindern,
- gegebenenfalls die Feuerwehr zu alarmieren,
- die Untere Wasserbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt zu informieren,
- die HUK-Schadensabteilung des Versicherers zu benachrichtigen.
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