Der Versicherungsmarkt ist undurchsichtig und unübersichtlich. Es gibt eine Vielzahl von Produkten und Bedingungen. Der Versicherungsnehmer kann die Reichweite einzelner Deckungskonzepte nicht überblicken. Wählt er ein Komplettpaket, versichert er sich ggf. doppelt oder es bleiben gerade die Risiken unversichert, auf die es dem Betrieb ankommt.
Fachleute beauftragen
Versierte Berater, denen es nicht primär um das eigene Provisionsinteresse geht und die ihre Empfehlung nicht daran ausrichten, womit sie am meisten verdienen, sind unerlässlich. Die GmbH sollte entsprechende Fachleute damit beauftragen, den bestehenden Versicherungsschutz zu überprüfen bzw. das Unternehmen mit dem entsprechenden Versicherungsschutz zu versorgen.
Dies können Versicherungsmakler sein, die grundsätzlich unabhängig sein müssen und nicht im Lager eines Versicherers stehen dürfen. Sie erhalten ihre Courtage grundsätzlich vom Versicherer, kosten also den Versicherungsnehmer nichts.
Daneben gibt es Versicherungsberater, die keine Courtage von den Versicherern nehmen dürfen, sondern vom Versicherungsnehmer bezahlt werden. Sie bieten eine besondere Gewähr dafür, dass sie unabhängig und allein im Interesse des Versicherungsnehmers den bestehenden Versicherungsschutz prüfen oder den Abschluss neuer Versicherungsverträge empfehlen.
Versicherungsberater finden sich z. B. unter www.bvvb.de (Bundesverband der Versicherungsberater).
Versicherungsvermittler, die ausschließlich für ein Unternehmen bzw. einen Versicherungskonzern arbeiten, dürfen nur die Produkte ihres Unternehmens vermitteln. Im gewerblichen Bereich kann durchaus ein leistungsstarker Versicherer ein gutes Gesamtpaket über einen Agenten bieten. Dies muss im Einzelfall geprüft werden. In diesem Fall schuldet der Versicherer zudem selbst auch gegenüber dem Versicherungsnehmer Beratung (§ 6 VVG).
Die besten Angebote verschiedener Versicherer mischen
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Konzern in jeder Sparte ein günstiges Produkt anbietet. Deshalb ist es nicht empfehlenswert, alle Versicherungen allein bei einem Versicherungskonzern zu unterhalten. Im Einzelfall kann ein attraktiver Gewerbekunde aber durchaus bei einem Versicherer ein gutes Paket aushandeln, gerade wenn ein hohes Prämienvolumen bei einer geringen Schadenquote besteht.
Auf das Beratungsprotokoll achten
Der Vermittler von Versicherungsverträgen, aber auch der Versicherer selbst, muss den Kunden grundsätzlich beraten und darüber ein Beratungsprotokoll erstellen. Ausnahmen bestehen bei sog. Großrisiken. Bei falscher Beratung haftet der Vermittler. Die GmbH sollte darauf achten, dass im Beratungsprotokoll ihr Bedarf und Ihre Wünsche aufgenommen werden: Die Risiken, die die GmbH versichert haben möchte, sollten exakt beschrieben werden. Soweit kein Versicherungsschutz gewünscht wurde, sollte dies vermerkt und die Gründe angegeben werden.