Kurzbeschreibung
Vertrag über Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt (mit Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit).
Das regelt der Vertrag
Der privatschriftliche Unterhaltsvertrag ist kein Vollstreckungstitel; die Zwangsvollstreckung aus einem solchen Vertrag ist nicht möglich. Um einen solchen Vertrag zum Vollstreckungstitel zu machen, bedarf es der notariellen Beurkundung des Vertrags durch einen Notar sowie der Unterwerfung des Unterhaltsschuldners unter die sofortige Zwangsvollstreckung (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO). Ansonsten müssen die Ansprüche aus der Unterhaltsvereinbarung, in der die Parteien regelmäßig den gesetzlichen Unterhaltsanspruch im Einzelnen ausgestaltet und festgelegt haben, vor dem Familiengericht geltend gemacht werden. Der Wert der Vereinbarung besteht dann in erster Linie darin, dass der gesetzliche Unterhaltsanspruch nachweisbar und in bestimmter Weise festgelegt ist.
Unterhaltsverträge – gleichgültig, ob notariell beurkundet oder nur privatschriftlich verfasst – bieten eine Fülle von Gestaltungsmöglichkeiten. Fast sämtliche Aspekte des materiellen Unterhaltsrechts können durch eine Vereinbarung der Betroffenen aufgegriffen und festgelegt oder verändert bzw. abbedungen werden. Tragfähige Unterhaltsvereinbarungen kommen daher am ehesten zustande, wenn die Anwälte der Parteien die verschiedenen Facetten des Unterhaltsrechts kennen, wirtschaftliches Verständnis sowie psychologisches Einfühlungsvermögen haben und nicht zuletzt die Auswirkungen eines Vertrags auf andere Gebiete (z.B. steuer-, sozial- oder rentenrechtliche Folgen) abschätzen können.
Eine Vereinbarung über die Unterhaltspflicht von Ehegatten für die Zeit nach der Scheidung, die vor der Rechtskraft der Scheidung getroffen wird, bedarf gem. § 1585c BGB der notariellen Beurkundung.
Bei Vereinbarungen zum Kindes- und Trennungsunterhalt ist insbesondere zu berücksichtigen, dass für die Zukunft auf den Unterhalt nicht verzichtet werden kann.
Auf diese Tücken müssen Sie achten
Allgemeine Hinweise
Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.
Vertrag über Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt (mit Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit)
Urkundenrolle-Nummer
Verhandelt zu ... am ...
Vor dem unterzeichneten Notar
(Name und Amtssitz)
erschienen heute:
Frau ... (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
ausgewiesen durch gültigen Personalausweis Nr. ...
Herr ... (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
ausgewiesen durch gültigen Personalausweis Nr. ...
und erklären mit der Bitte um Beurkundung:
Wir sind seit dem ... miteinander verheiratet und leben seit dem ... voneinander getrennt. Aus unserer Ehe ist das minderjährige Kind ..., geboren am ..., hervorgegangen. Es befindet sich in der Obhut der Ehefrau.
Für die Dauer des Getrenntlebens und den Fall der rechtskräftigen Scheidung treffen wir folgende Unterhaltsvereinbarung:
Der Ehemann verpflichtet sich, an das gemeinsame Kind ... einen monatlichen im Voraus bis zum 3. eines jeden Monats zu entrichtenden Unterhaltsbetrag in Höhe von … % des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe gem. § 1612a BGB zu Händen der Ehefrau zu zahlen, beginnend mit dem ... .
Bemessungsgrundlage des Unterhalts ist ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen des Ehemannes von ... EUR abzüglich ... EUR pauschale berufsbedingte Aufwendungen = ... EUR.
Der Unterhalt bestimmt sich nach der Düsseldorfer Tabelle (Stand....), Altersgruppe ..., Einkommensstufe ....
Das staatliche Kindergeld, das die Ehefrau erhält, wird auf den Kindesunterhalt nicht angerechnet.
Wegen dieser Zahlungsverpflichtung unterwirft sich der Ehemann der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen.
Der Ehemann verpflichtet sich, an seine Ehefrau einen monatlichen im Voraus bis zum 3. eines Monats zu entrichtenden Unterhaltsbetrag i.H.v. ... EUR zu zahlen, beginnend mit dem ... .
Bei der Festlegung des Unterhalts gehen die Eheleute von dem um die berufsbedingten Aufwendungen und den Kindesunterhalt (voller Tabellenbetrag ohne Berücksichtigung des Kindergeldes) bereinigten Nettoeinkommen des Ehemannes von ... EUR aus sowie von der Tatsache, dass die Ehefrau derzeit über ein durchschnittliches Nettoeinkommen aus Kapitalvermögen von ... EUR verfügt, aber beabsichtigt, demnächst ihre Tätigkeit als Finanzwirtin im öffentlichen Dienst wieder aufzunehmen.
Die Eheleute sind sich darüber einig, dass das von der Ehefrau in den nächsten 3 Jahren – gerechnet ab dem 1. des auf die notarielle Beurkundung dieser Vereinbarung folgenden Monats – erzielte Erwerbseinkommen auf den Unterhaltsanspruch der Ehefrau nicht angerechnet wird. Im Übrigen findet eine Abänderung des Unterhalts nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen statt. Für die Zeit ab ... (Datum nach Ablauf von 3 Jahren) findet eine Abänderung dieser Unterhaltsregelung ohne Bindung an die Grundlagen dieser Vereinbarung nach Maßgabe des gesetzlichen ...