Kurzbeschreibung
Der Architekt gibt im Namen und in Vollmacht des Bauherrn Bauleistungen in Auftrag. Er muss bei der Beauftragung von Bauleistungen darauf achten, dass keine nachteiligen Regelungen für den Bauherrn getroffen werden, um eigene Haftung zu vermeiden. Bei größeren Verträgen kann entsprechender Vertragsmuster verwendet werden. Bei kleineren Aufträgen sollte der Architekt (zur Vermeidung des Ausfertigungsaufwands eines besonderen Vertrags) die wichtigsten Punkte im Auftragsschreiben klarstellen.
Vorbemerkung
Der Architekt gibt im Namen und in Vollmacht des Bauherrn Bauleistungen in Auftrag. Er muss bei der Beauftragung von Bauleistungen darauf bedacht sein, dass keine nachteiligen Regelungen für den Bauherrn getroffen werden. Es kann sich ansonsten eine Haftung für ihn ergeben. Hierzu bietet sich bei größeren Verträgen selbstverständlich die Verwendung der entsprechenden Vertragsmuster an. Bei kleineren Aufträgen, bei denen der Aufwand der Ausfertigung eines besonderen Vertrags vermieden werden soll, sollte der Architekt dann die wichtigsten Punkte gleich im Auftragsschreiben klarstellen.
Auftragserteilung
Anschrift Auftragnehmer |
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(Ort, Datum) |
Bauvorhaben: |
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Bauvertrag vom |
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Ihr Angebot vom |
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Auftragserteilung |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte/r ___________________________________,
auf Ihr o. g. Angebot erteilen wir Ihnen namens und in Vollmacht sowie für Rechnung des __________________________________________________ (Auftraggeber) den Auftrag für die Ausführung folgender Arbeiten:
Weiter halten wir folgende Vertragsbedingungen fest:
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□ Die angebotenen Preise sind Festpreise und gelten während der gesamten Bauzeit. |
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□ Mit der Ausführung ist auf unsere Anzeige hin innerhalb von 12 Werktagen zu beginnen. |
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□ Mit der Ausführung der Werkleistung ist am _________________________ zu beginnen. |
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□ Ihre Werkleistung muss bis zum _________________________ fertiggestellt sein. |
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□ Im Fall des Verzugs mit der Fertigstellung Ihrer Werkleistung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Nettoauftragssumme pro Werktag, max. jedoch 5 % der Nettoauftragssumme fällig. |
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□ Sie übergeben uns innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrags eine Kombibürgschaft zur Absicherung aller sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen des Auftragnehmers, insbesondere der rechtzeitigen und mangelfreien Erfüllung in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme. |
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□ Abweichend von § 13 Nr. 4 Satz 1 VOB/B werden für die Dauer der Gewährleistung 5 Jahre vereinbart. |
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□Die VOB/B gilt in der jeweils neuesten Fassung. |
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Mit freundlichen Grüßen
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(Unterschrift)