Ist im Kopf des Vertrags nur eine Person als Mieter genannt, wird der Vertrag aber von mehreren Personen unterzeichnet, so liegt in der Rückgabe der unterzeichneten Vertragsurkunde an den Vermieter ein Angebot zur Vertragserweiterung, das der Vermieter annehmen oder ausschlagen kann.

Nimmt der Vermieter die Vertragsurkunde rügelos entgegen, wird in der Regel von einer stillschweigenden Annahme auszugehen sein, weil dem Vermieter die Vertragserweiterung nur Vorteile bringt. In diesem Fall werden alle Personen Mieter, die die Vertragsurkunde unterzeichnet haben, auch wenn sie im Kopf des Vertrags nicht genannt sind.

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