Da die Verwaltertätigkeit keinem der sogenannten reglementierten Berufe zuzuordnen ist, sind entsprechende Angaben obsolet. Als reglementierte Berufe gelten solche, deren Zugang gesetzlich geregelt ist (z. B. Arzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer). Auch bei Berufen, die mit dem Führen eines Titels verbunden sind, der wiederum von bestimmten Voraussetzungen abhängt, sind ergänzende Angaben erforderlich. Dabei handelt es sich in erster Linie um die Berufe Architekt und Ingenieur sowie fast alle Heilberufe wie Physiotherapeut, Ergotherapeut oder Logopäde.

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